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BUS-ZUGANG
ART. 1 - Kunden müssen immer durch die Vordertür ein- und durch die Hintertür aussteigen.
ART. 2 - Der Kunde muss der Busbegleiterin sein gültiges Reisedokument vorlegen, das er an den zugelassenen Verkaufsstellen erwerben kann. Wenn er/sie kein solches Dokument hat, muss er/sie es bei der Busbegleiterin erwerben.
ART. 3 - Die Stewardess muss die Fahrkarte entwerten und hat das Recht, Personen, die keine Fahrkarte haben oder sich weigern, diese zu kaufen und/oder von der Stewardess entwerten zu lassen, nicht an Bord zu lassen.
ART. 4 - Busse dürfen nur an zugelassenen Haltestellen und unter Beachtung der Ein- und Ausstiegsschilder betreten und verlassen werden.
ARTIKEL 5 - Es ist nicht gestattet, in Busse einzusteigen, wenn die in der Zulassungsbescheinigung angegebene maximale Gesamtzahl der Fahrgäste bereits erreicht ist.
ZUGANG FÜR BEHINDERTE
ARTIKEL 6 - Nicht gehfähige Personen und Rollstuhlfahrer haben Anspruch auf freien Zugang zum Fahrzeug, sofern der Rollstuhlplatz nicht bereits durch eine andere behinderte Person im Rollstuhl besetzt ist.
REISEDOKUMENTE
ART. 7 - Das Reisedokument ist persönlich und nicht übertragbar und muss unversehrt aufbewahrt werden, solange es gültig ist und den Wert einer Quittung hat.
ART. 8 - Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Kontrolle durch das Kontrollpersonal, das als solches durch Art. 336 des Strafgesetzbuches geschützt ist, seinen Fahrschein vorzuzeigen.
ART. 9 - Bei einer Kontrolle durch befugtes Personal ist der Kunde verpflichtet, einen Personalausweis vorzulegen. Weigert er sich, dem Kontrollpersonal seine Personalien anzugeben, kann dieses die Polizei einschalten, und der Kunde wird gemäß Art. 651 des Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt. Falsche Angaben zur eigenen und fremden Identität werden nach Art. 496 des Strafgesetzbuches verfolgt.
FAHRZEUGSEITIGE ZUSATZAUSRÜSTUNG
ART. 10 - Beim Einsteigen in den Bus müssen die Fahrgäste ihr Headset bei der Hostess abholen, das sie während der gesamten Dauer der Tour benutzen müssen.
ART. 11 - Wenn der Kunde den Bus mehr als einmal benutzt, wozu er berechtigt ist, muss er den Kopfhörer, der ihm bei der Entwertung der Fahrkarte ausgehändigt wurde, wiederverwenden; bei Verlust muss er ihn bei der Hostess zum Preis von 50 Cent neu kaufen.
ART. 12 - Nach Beendigung der Nutzung der Kopfhörer werden die Kunden gebeten, diese an die Hostessen zurückzugeben.
KINDER AN BORD
ARTIKEL 13 - Kinder bis zu fünf Jahren reisen kostenlos, von fünf bis siebzehn Jahren zahlen sie einen ermäßigten Tarif.
ARTIKEL 14 - Kinderwagen dürfen auf dem Behindertensitz mit Rollstuhl nur dann offen gehalten werden, wenn sie vorhanden und frei sind, wenn sie gegen die Rückenlehne des Sitzes gestellt werden, die Räder während der Fahrt durch die Bremsen blockiert sind und das Gestell mit dem Sicherheitsgurt gesichert ist. Wenn der Sitz nicht verwendet werden kann oder in Fahrzeugen, die nicht über einen solchen verfügen, muss das Fahrgestell des Kinderwagens oder des Buggys immer geschlossen sein und das Kind an der Hand oder in den Armen gehalten werden. In jedem Fall hat die behinderte Person Vorrang bei der Benutzung des Sitzes.
TIERE AN BORD
ARTIKEL 15 - Kleintiere, die mit einer Vorrichtung versehen sind, die sie unschädlich macht (Leine und Maulkorb), dürfen befördert werden.
TRANSPORT VON WAREN
ARTIKEL 16 - Jeder Reisende darf ein Gepäckstück kostenlos mitnehmen, sofern es nicht größer als 50x30x25 cm ist.
ARTIKEL 17 - Jeder Fahrgast muss sein Gepäck zu seinen Füßen aufbewahren und darauf achten, dass es die anderen Fahrgäste nicht stört oder die Durchgänge behindert.
ERGÄNZENDE VORSCHRIFTEN
ARTIKEL 18 - Ältere Menschen, Invaliden, schwangere Frauen und Personen mit Kindern auf dem Arm müssen bei der Sitzplatzvergabe Vorrang haben.
ARTIKEL 19 - Wenn Fahrgäste stehen, müssen sie sich an den Griffen oder Handläufen festhalten und dürfen nicht auf den Stufen an den Türen stehen. Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich im Fahrzeug korrekt und höflich zu verhalten.
ART. 20 - Es ist absolut verboten:
Rauchen (Gesetz Nr. 584/75);
Benutzung von Fahrzeugen ohne gültiges, validiertes Reisedokument;
Belegung von mehr als einem Sitz;
Beschädigung oder Verschmutzung von Verkehrsmitteln und Infrastruktur;
Wirf einen beliebigen Gegenstand in die Mitte;
Sich so zu verhalten, dass andere Menschen gestört werden;
Durchführung von Werbung und kommerziellen Aktivitäten ohne Zustimmung des Unternehmens;
Einsteigen in ein Auto, während Sie betrunken sind oder unter Drogeneinfluss stehen;
Benutzen Sie nicht unnötig die Notöffnungsfunktion der Tür;
Bleiben Sie stehen, wenn freie Plätze verfügbar sind;
Die Reisenden müssen auch die Warnungen, Einladungen und Anweisungen des Personals des Unternehmens befolgen, die für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Dienstes erforderlich sind.
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Unfälle von Reisenden, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen.
FAHRPLÄNE UND VERBINDUNGEN
ART. 21 - Die der Öffentlichkeit angezeigten Fahrpläne können während ihrer Gültigkeitsdauer geändert werden. Etwaige Änderungen werden den Nutzern durch "Mitteilungen an die Öffentlichkeit" ordnungsgemäß mitgeteilt.
ARTIKEL 22 - Das Unternehmen lehnt jede Haftung für die Folgen von Verspätungen oder Unannehmlichkeiten ab, die den beförderten Reisenden aufgrund von Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, oder plötzlichen und unvorhergesehenen Routenabweichungen entstehen können.
OBJEKTE REVENGE
ART. 23 - Die in den Bussen gefundenen Gegenstände sind in den Räumlichkeiten der STAV S.p.A. - Corso Milano Nr. 168 in Vigevano - zu hinterlegen.
Für Informationen schreiben Sie an info@milanopentour.com mit einer detaillierten Beschreibung der verlorenen Gegenstände.
COMPLAINTS
ART.24 -Beschwerden und Einwände können über die Kontaktformular in der Rubrik Beschwerden oder durch Schreiben an info@milanopentour.com
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